Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die 4. Norddeutsche Geothermietagung gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enerchange – Marcus Brian & Dr. Jochen Schneider GbR, Goethestraße 4, 79100 Freiburg, welche für die Durchführung der 4. Norddeutschen Geothermietagung (i. F. Tagung) verantwortlich ist.
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Anmeldung des Teilnehmers kann über ein Online-Anmeldeformular, über Brief, Telefax, Email oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) und die Zusendung der Rechnung rechtsverbindlich. Eine Teilnahmeberechtigung an der Norddeutschen Geothermietagung setzt den Zahlungseingang der Teilnahmegebühr voraus. Bei Anmeldung kurz vor Tagungsbeginn kann die Zahlung auch vor Ort per EC- oder Kreditkarte sowie in Bar erfolgen.
2. LEISTUNGEN
Zu den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigem Preis, erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der Tagung. Der Veranstaltung stellt im Rahmen des Möglichen ein vielseitiges Tagungsprogramm zur Verfügung. Ein Anspruch auf Teilnahme und Durchführung an bestimmten Veranstaltungen besteht nicht. Vielmehr kann der Veranstalter das Programm in Abhängigkeit der Anzahl und Interessenslage der Teilnehmer und in Abhängigkeit der Anzahl an Voranmeldungen, einzelne Veranstaltungen anpassen, kürzen oder absagen. Ein weiterer Grund der Anpassung des Veranstaltungsprogramms kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Veranstalters oder der Einfluss höherer Gewalt sein. Die oben genannten Veränderungen, sowie weitere Veränderungen des Veranstaltungsprogramms, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Konferenzgebühr, ganz oder auch nur teilweise.
3. PREISE
Die Tagungsgebühren gestalten sich wie folgt:
> Kongress (26. - 27.10) : 200 € pro Person bzw. 120 € für Vertreter von Kommunen zzgl. MwSt.
> Workshop/Exkursion (27. 10.): 120 pro Person bzw. 80 € für Vertreter von Kommunen zzgl. MwSt.
Bei Anmeldung vor dem 15. August 2011 reduzieren sich alle oben genannten Teilnahmegebühren um 10%.
Bei Anmeldung nach dem 18. Oktober 2011 erhöhen sich die oben genannten Teilnahmegebühren je Veranstaltung um 30 €. Der Preis für den Kongress liegt dann bei 230 Euro (150 Euro für Vertreter von Kommunen) bzw. bei 150 Euro für Workshop und Exkursion (110 Euro für Verteter von Kommunen). Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. MwSt.
4. STORNOGEBÜHREN
Bei Stornierung der Tagungsteilnahme vor dem 12. Oktober 2011 wird eine Stornogebühr von 30 € zzgl. MwSt. je angemeldetem Teilnehmer einbehalten. Bei Stornierungen ab dem 12. Oktober 2011 wird der volle Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit, auch noch vor Ort zu Beginn der Tagung, kostenfrei möglich.
5. HAFTUNG
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur für Körperverletzung, dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies der Veranstalter zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat. Die Schadensersatzpflicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Der Schaden insgesamt, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Veranstalters vorliegt, ist höchstens auf die Deckungssumme des Veranstalters begrenzt.
Die Haftung auf Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Pflichtverletzung des Veranstalters steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.


